Spielstätten

Spielstätten

Die RAMS sind im SPORTPARK NIEDERHEID zuhause!

Paul-Thomas-Straße 35, 40589 Düsseldorf

Skaterhalle
Trainingshalle
3-fach Halle
Spielhalle
Hauptparkplatz

Unsere Spiel- und Trainingsstätte

3-FACH TURNHALLE

Diese Halle ist eine Multifunktionshalle, die aber ebenfalls über eine Bande verfügt. Diese ist mobil und wird freitags aufgebaut und montags abgebaut. Die Spielfläche ist 20×40 Meter groß und ein PVC Boden ist verlegt!

SKATERHALLE

Diese Halle ist komplett für die Nutzung durch Inlinern ausgelegt. Daher wurde hier eine feste Bande (ähnlich einer Bande beim Eishockey) installiert. Die Spielfläche ist 20×40 Meter groß!

Hinweise zur Nutzung

KABINENNUTZUNG

Die Umkleidekabinen stehen den Teams eine Stunde vor Spielbeginn zur Verfügung. Der entsprechende Kabinenschlüssel wird durch den jeweiligen Teamleiter des Spiels herausgegeben. Bei Abholung des Schlüssels ist ein Pfand in Höhe von 50€ abzugeben.

MUSIK AUF DER ANLAGE

Die RAMS sind nicht alleiniger Nutzer des Sportpark Niederheids. Daher schreibt die Hausordnung vor, dass das Hören von Musik in den Kabinen, dem Kabinengang, den Zugängen und den Außenbereichen nur in einem normalen Lautstärkepegel erlaubt ist.

Gerade in den Kabinen ist hierauf besonders zu achten, da diese unmittelbar zum Schwimmbadbereich angrenzen, wodurch Schwimmbadgäste gestört werden würden.

Sollte gegen die Hausordnung verstoßen werden und überlaut Musik gehört werden, so wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100€ gegen das entsprechende Team bzw. den Verein verhängt.

GLASFLASCHENVERBOT

Auf dem gesamten Sportpark Niederheid gilt ein Glasflaschenverbot! Dieses ist in der Hausordnung der Stadt festgelegt und kann auch nicht geändert werden.

Durch diese Vorgabe ist das Mitbringen von Glasflaschen verboten! Sollte dennoch Glas mitgebracht werden, so wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100€ gegen das entsprechende Team bzw. den Verein verhängt werden. Zusätzlich zu dieser Ordnungsstrafe wird der Vorfall der Spielkommission angezeigt und auf den Verstoß gegen WKO §25.4 verwiesen.

SNUSVERBOT

Auf dem gesamten Sportpark Niederheid ist die Nutzung von Snus verboten! Sollte dennoch Snus verwendet werden, so wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100€ gegen das entsprechende Team bzw. den entsprechenden Verein verhängt.

DREHGENEHMIGUNG

Um Spiele aufzuzeichnen oder zu streamen, muss im Vorfeld eine Drehgenehmigung eingeholt werden. Diese ist drei Wochen vor dem geplanten Aufzeichnungstermin beim Vorstand anzuzeigen und um Erteilung einer Drehgenehmigung zu bitten.

Sollte keine Drehgenehmigung am Spieltag vorliegen, so darf das Spiel nicht aufgezeichnet noch gestreamt werden.